Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Agreenery GmbH für das Dienstleistungsangebot hektar9

(falls gesetzlich erforderlich)    

Stand: 15.03.2023

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die auf der von der Agreenery GmbH betriebenen Plattform registrierten Nutzer und die auf der Plattform geschlossenen Miet- und Dienstleistungsverträge. hektar9 empfiehlt, dass Nutzer sich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ihrer eigenen Information bezüglich ihrer Rechte und Pflichten sorgfältig durchlesen.

Teil I. Allgemeine Bedingungen für die Nutzung der Plattform

§1 Definitionen

Allgemeine Geschäfts­bedingungen Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von hektar9.
Nutzer Jede (natürliche) Person oder jedes Unternehmen, die/das zur Nutzung der vertraglichen Dienstleistung auf der Plattform ein Profil erstellt hat.
Inhalte Alle Informationen, die hektar9 selbst auf die Plattform gestellt hat; hierzu gehören insbesondere – aber nicht nur – das Layout sowie das Erscheinungsbild der Plattform, die abgebildeten Logos und Marken sowie bestimmte Texte.
Anfrage Dienstleistungsanfrage oder Mietanfrage.
Dienstleister Ein Nutzer der Plattform, der eine landwirtschaftliche Dienstleistung auf der Plattform anbietet.
Dienst­leistungs- empfänger Ein Nutzer der Plattform, der eine von der Plattform vermittelte Dienstleistung bezieht oder beziehen möchte.
Dienst­leistungs­anfrage Die über die Plattform an den Dienstleister gesendete Anfrage des Dienstleistungsempfängers.
Maschine Ein kein-, zwei- oder mehrrädriges, motor- oder nicht motorgetriebenes Gerät, das für den landwirtschaftlichen Einsatzzweck genutzt werden kann.
Gewerb­licher Nutzer Ein Vertreter eines Unternehmens (z. B. Einzelunternehmen, GbR, OHG oder GmbH) im Sinne des § 14 BGB, welcher als Nutzer ein Profil auf der Plattform angelegt hat, um gewerblich seine Maschine(n) oder Dienstleistung(en) an andere Nutzer auf der Plattform anzubieten.
Kilometer­entgelt Der zwischen dem Mieter und dem Vermieter vereinbarte Preis für die gefahrenen Kilometer; im Kilometerentgelt ist die Betreiberprovision nicht enthalten.
Mietanfrage Die über die Plattform an den Vermieter gesendete Anfrage eines Mieters.
Mieter Nutzer, der eine Maschine mietet.
Mietgebühr Der zwischen dem Mieter und dem Vermieter vereinbarte Preis für die Maschinenmiete; die Mietgebühr enthält jedoch nicht die Betreiberprovision oder eventuelle Zusatzgebühren.
Mietpreis: Der sich aus der Mietgebühr, dem Kilometerentgelt, der Betreiberprovision und eventuellen Zusatzgebühren ergebende Betrag.
Mietvertrag Der über die Plattform zur Vermietung einer Maschine zwischen dem Mieter und dem Vermieter geschlossene Vertrag.
Mietzeit­raum Der Zeitraum ab dem Zeitpunkt, an dem der Zugang zur Maschine eingerichtet wird und dieser das Fahrzeug übernimmt bis zum Zeitpunkt der erfolgten, vollständigen Rückgabe der Maschine.
Vertrag Mietvertrag oder Dienstleistungsvertrag zwischen einem Vermieter und Mieter bzw. Dienstleister und Dienstleistungsempfänger.
Plattform Die über die mobile Softwareanwendung von hektar9, über die mobile Webversion betriebene Plattform oder jede andere von hektar9 betriebene Website, auf der ein Nutzer die Leistungen von hektar9 im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Anspruch nehmen kann.
Profil Eine individuelle Seite, die der Nutzer nach der Anmeldung auf der Plattform anlegen und verwalten kann.
Rechte am geistigen Eigentum Alle Rechte am industriellen und/oder geistigen Eigentum; hierzu gehören vor allem – aber nicht nur – Urheberrechte, Softwarerechte, Datenbankurheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Entwurfsrechte, Warenzeichenrechte, verwandte Schutzrechte und weiteres Know-how.
Schäden Alle Beschädigungen oder Verschlechterungen einer Maschine, die während des Mietzeitraums an der Maschine entstanden sind.
hektar9 Agreenery GmbH, eine im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 277989 eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts.
Übergabe­protokoll Ein vom Mieter und Vermieter vor Beginn und nach Beginn des vereinbarten Mietzeitraums gemeinsam ausgefülltes und unterschriebenes Formular. Wenn das Formular in digitaler Form ausgefüllt (und digital über eine hektar9-Anwendung oder Webseite unterschrieben) wird, ist mit „Unterschreiben“ die Bestätigung in elektronischer Form gemeint; das Formular kann nach der Bestätigung vom Mieter und Vermieter heruntergeladen werden.
Betreiber­provision Die von hektar9 einem Mieter oder Dienstleistungsempfänger in Rechnung gestellte Vermittlungsgebühr.
Betreiber­rechte Alle Rechte am geistigen Eigentum, die sich auf die Erbringung der vertraglichen Dienstleistung, die Plattform und den Inhalt beziehen.
Verifizierter Nutzer Ein von hektar9 verifizierter Nutzer, der eine von hektar9 durchgeführte oder durch hektar 9 veranlasste Verifizierung mittels eines KYC Anbieters erfolgreich durchlaufen hat. Diese erfolgt anhand einer Kombination aus Kontrollen unterschiedlicher, vom Nutzer bereitzustellender Daten.
Vermieter Ein Nutzer, der über die Plattform eine Maschine vermietet.
Versicherer Das den Versicherungsvertrag anbietende und auf der Plattform genannte Versicherungsunternehmen.
Versiche­rungs­vertrag Der ggf. zwischen hektar9 und dem Versicherer geschlossene Versicherungsrahmenvertrag.
Vertragliche Dienst­leistung Die von hektar9 vertraglich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschuldeten Dienstleistungen bestehend aus der Bereitstellung einer Plattform zur Miete und Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen zwischen Nutzern, der Vermittlung von Mietverträgen über Maschinen auf der Plattform sowie Versicherungsschutz nach Maßgabe eines Versicherungsvertrags mit dem Versicherer und weiteren landwirtschaftlichen Dienstleistungen.

§2 Geltungsbereich, Leistungsbeschreibung, Vertragsgegenstand

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Dienstleistungsangebot von hektar9 selbst, insbesondere für die Nutzung der Plattform und der darauf angebotenen Funktionalitäten, Leistungen und der sonstigen Vertraglichen Dienstleistung.
  2. hektar9 ist Betreiber der Plattform. Nutzer können die Plattform mit den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Funktionen und Vertraglichen Dienstleistungen in dem jeweils aktuell zur Verfügung gestellten Umfang und nach Maßgabe der Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzen.
  3. hektar9 bietet den Nutzern die Möglichkeit, anderen Nutzern Maschinen zur Nutzung gegen Entgelt zu überlassen und Dienstleistungen anderer Nutzer, die diese anbieten, anzufragen und abzuschließen. Die Nutzer haben auf der Plattform die Möglichkeit, miteinander in Kontakt zu treten, um die Miete einer Maschine oder eine Dienstleistung zu vereinbaren.
  4. Für die Buchung, Vermietung und Nutzung von Maschinen, sowie die von hektar9 in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen gelten die unter Teil II dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten „Besonderen Bedingungen zur Nutzung der Plattform“, soweit nicht abweichend in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.
  5. hektar9 bietet selbst keine Maschinen zur Miete an, sondern fungiert ausschließlich als Vermittler zwischen Mietern und Vermietern bzw. Dienstleistern und Dienstleistungsempfängern. hektar9 wird daher nicht Vertragspartei der Verträge. hektar9 ist weder an dem physischen Überlassungsprozess einer Maschine, noch an der Durchführung des Miet- oder Dienstleistungsvertrages selbst beteiligt. Ferner werden die auf der Plattform von Nutzern veröffentlichten Inhalte von hektar9 grundsätzlich nicht geprüft und stellen keine Angaben oder Meinungen von hektar9 dar.
  6. Soweit hektar9 den Nutzern Funktionalitäten für das Treffen von Entscheidungen im Hinblick auf derzeitige oder zukünftige Vermieter, Dienstleister, Miet- oder Dienstleistungsanfragen, Miet- oder Dienstleistungspreise oder anderer Belange anbietet, akzeptiert der Nutzer, dass es sich hierbei lediglich um Hilfestellungen handelt und die alleinige Verantwortlichkeit des Nutzers für das Angebot einer Maschine oder Dienstleistung, die Festlegung der Gebühr und ggf. des Kilometerentgeltes, für die Annahme oder Ablehnung von Anfragen, für die Inanspruchnahme der Vertraglichen Dienstleistung sowie den Abschluss und der Durchführung von Miet- oder Dienstleistungsverträgen unberührt lässt.

§3 Registrierung und deren Voraussetzungen, Erkennung und Korrektur von Eingabefehlern, Abschluss eines Nutzungsvertrags zwischen hektar9 und Nutzern

  1. Um die vertraglichen Leistungen von hektar9 in Anspruch nehmen zu können, müssen Interessierte sich zunächst als Nutzer auf der Plattform registrieren, ein Profil anlegen und einen Nutzungsvertrag mit hektar9 abschließen.
  2. Die Registrierung als Nutzer ist ausschließlich unter Verwendung der auf der Plattform bereitgestellten elektronischen Registrierungsformulare möglich. Eine Registrierung ist nur möglich, wenn der Nutzer der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung zugestimmt hat.
  3. Das Registrierungsformular kann daher nur abgesendet werden, wenn der Nutzer die vorgenannten Zustimmungen erklärt hat. Nach Absenden der Registrierungsformulare erhält der Nutzer von hektar9 eine automatische E-Mail. Mit der automatischen E-Mail wird die Registrierung bestätigt. Mit dieser E-Mail erhält der Nutzer zudem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und weitere Kundeninformationen in Textform. Mit Empfang dieser E-Mail kommt zwischen dem Nutzer und hektar9 der Nutzungsvertrag über die Plattform zustande. Zudem kann eine SMS, Messenger-Nachricht oder ein anderes Authentifizierungsverfahren zur Anwendung kommen.
  4. Nutzer sind verpflichtet, im Rahmen der Registrierung sowie der Nutzung der Plattform wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu den bei der Anmeldung und den im Übrigen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgefragten Informationen zu machen. Änderungen der Kontaktdaten (insbesondere der bei der Anmeldung verwendeten E-Mail-Adresse) sowie der anderen Daten eines Nutzers sind hektar9 unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Die Mitteilung kann durch Aktualisierung der entsprechenden Angaben im Profil erfolgen.
  5. Die von Nutzern bei der Registrierung mitgeteilten Daten werden in einer Datenbank gespeichert und unter Beachtung der Datenschutzerklärung, die unter https://hektar9.de/datenschutzerklaerung/ abgerufen werden kann, verarbeitet.
  6. Die Registrierung als Nutzer ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen sowie Vertretern juristischer Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht anmelden.
  7. Nutzer können sich nicht mehr als einmal als Nutzer auf der Plattform registrieren und/oder mehrere Profile gleichzeitig anlegen.
  8. hektar9 ist berechtigt, zum Schutz vor Forderungsausfällen, personenbezogene Vertragsdaten sowie Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklungen (z. B. Kündigung wegen Zahlungsverzug, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittenen Forderungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie Sperrungen und Missbrauchsfälle) zu übermitteln.
  9. hektar9 ist berechtigt, eine Bonitätsauskunft bei Drittanbietern und Bankverbindungsdaten des Nutzers (nur Kontonummer und Bankleitzahl, keine Angaben zur Person) mit Rücklastschriften-Präventions-Pools (RPP) von Drittanbietern abzugleichen. Der RPP hat die Funktion einer Sperrdatei. Darüber hinaus wird hektar9 im Falle der Nichteinlösung einer Lastschrift, soweit zulässig, die Bankverbindung des Nutzers (nur Kontonummer und Bankleitzahl, keine Angaben zur Person) dem RPP der ICD melden, die diese Sperrung anderen Unternehmen, die am Auskunftsverfahren beteiligt sind, auf Anfrage übermittelt. Nach Bezahlung der Rücklastschrift durch den Nutzer wird hektar9 die Erledigung dem RPP melden. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von hektar9 oder eines Teilnehmers des RPP erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Nutzers nicht beeinträchtigt werden.

§4 Anforderungen an Nutzer

Wenn sich Nutzer registrieren, um die Vertraglichen Leistungen von hektar9 in Anspruch zu  nehmen und einen Miet- oder Dienstleistungsvertrag als Mieter bzw. Dienstleistungsempfänger schließen möchten, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Nutzer sind mindestens 21 Jahre alt; wenn Nutzer eine Maschine mieten möchten, die von ihnen oder deren Mitarbeitern auf öffentlichen Straßen eingesetzt oder transportiert wird, müssen Nutzer und alle auf der Maschine eingesetzten Maschinenführer des Mieters außerdem im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein, die von einem Mitgliedsstaat der Europäische Union (EU), Island, Lichtenstein, Norwegen oder der Schweiz ausgestellt worden ist (jeweils für die Kategorie des Fahrzeugs, das Nutzer mieten möchten). Für den Fall, dass eine Fahrerlaubnis von einem anderen als den vorgenannten Ländern ausgestellt worden ist, kann hektar9 nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung des Ortes der Ausstellung eine Ausnahme gewähren. Die Fahrerlaubnis darf bei Abschluss des Nutzungsvertrages sowie bei Abschluss eines Mietvertrages nicht entzogen worden sein.
  2. Nutzer besitzen einen gültigen Ausweis (Reisepass oder Personalausweis).
  3. Nutzer haben ein aktuelles Foto als Profilfoto in das Profil hochgeladen.

hektar9 ist berechtigt, die Registrierung als Nutzer, die Inanspruchnahme der Vertraglichen Leistungen von hektar9 oder den Abschluss von Miet- oder Dienstleistungsverträgen über die Plattform von weiteren, den Nutzern mit angemessener Frist im Voraus benannten Vorgaben abhängig zu machen (z. B. Identitätsüberprüfung durch Drittanbieter bei zusätzlichen regulatorischen, gesetzlichen Anforderungen), Mindestanforderungen an den Maschinenzustand), soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen von hektar9, einem möglichen Versicherungsanbieter oder den Nutzern erforderlich ist.

§5 Zusätzliche Anforderungen an den Vermieter und die Maschine

  1. Wenn sich Nutzer als Vermieter einer Maschine registrieren, müssen zusätzlich zu den in §3 und §4 genannten Anforderungen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
    1. Alle Maschinen, die Nutzer vermieten wollen, müssen im Profil des Nutzers registriert sein; Falls die Maschine auf öffentlichen Straßen oder Plätzen eingesetzt oder transportiert werden soll
    2. Die zur Vermietung angebotenen Maschinen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
      (im Sinne der geltenden StZVO),
      1. muss diese alle geltenden Zulassungsvoraussetzungen haben und alle erforderlichen Zulassungen besitzen.
      2. Die Maschine ist verkehrssicher und weist keine gravierenden Mängel auf, die die Fahrbereitschaft oder Fahrsicherheit beeinträchtigen.
      3. Die Maschine verfügt über ein gültiges Kennzeichen des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist;
    3. Die Maschine verfügt über die erforderlichen (Betriebs-) Flüssigkeiten wie Motoröl, Bremsflüssigkeit, Kühlmittel usw., welche für die Dauer der Miete ausreichend vorhanden sind;
    4. Für das Fahrzeug besteht mindestens die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht-Haftpflichtversicherung (falls gesetzlich erforderlich).
    5. Für die Maschine wurden alle fälligen Steuern (fristgemäß; falls anwendbar) gezahlt.
    6. Der Vermieter ist der Halter und Eigentümer des Fahrzeugs. Sofern der Vermieter nicht der Halter und alleinige Eigentümer des Fahrzeugs ist, hat er hektar9 spätestens bei Registrierung des Fahrzeugs auf der Plattform eine schriftliche Vollmacht vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Halter und Eigentümer den Vermieter zur Vermietung seines Fahrzeugs über die Plattform ermächtigt hat.
    7. Die Maschine wurde gemäß den Herstellerempfehlungen ordnungsgemäß gewartet.
  1. Wenn eine Maschine die in diesem §5 genannten Voraussetzungen ganz oder teilweise nicht mehr erfüllt, hat der Vermieter die Maschine aus dem Profil zu löschen oder für die Suche zu deaktivieren und alle bis dahin offenen Reservierungen oder Mietverträge zu beenden und Mietanfragen abzulehnen.
  2. Soweit der Nutzer mit der Erfüllung einer in §5.2 genannten Verpflichtung in Verzug ist, ist hektar9 berechtigt, die betroffene Maschine von der Plattform zu entfernen, alle erfolgten Buchungen zu beenden und alle Mietanfragen zurückzuweisen. Das Gleiche gilt, soweit hektar9 aufgrund begründeter Umstände davon ausgehen kann oder Beweise dafür hat, dass die Maschine eine oder mehrere der in diesem §5 genannten Anforderungen nicht mehr erfüllt, insbesondere im Falle einer überdurchschnittlich hohen Anzahl an Pannen-/Schadensmeldungen oder Beschwerden durch Nutzer.
  3. Ist die Maschine aus vom Vermieter nicht vertretbaren Gründen für den Mietzeitraum nicht einsatzbereit, wird der Vermieter den Mieter und hektar9 über diese Tatsache unverzüglich informieren. Eine Entrichtung bzw. Rückzahlung der bereits entrichteten Gebühren wird unter https://hektar9.de/ruecktritt/ geregelt.

§6 Zusätzliche Anforderungen an Dienstleister

  1. hektar9 vermittelt zusammen mit einer Maschinenmiete oder ohne Maschinenmiete Dienstleistungen für den landwirtschaftlichen Bereich.
  2. Alle Dienstleistungen werden zwischen Dienstleister und Dienstleistungsempfänger vereinbart und geschlossen.
  3. Der Dienstleister ist verantwortlicher und unabhängiger Erbringer seiner Dienstleistungen. Er kann zeitlich und örtlich seine Leistungen innerhalb der Erfordernisse des Dienstleistungsempfängers frei erfüllen und ist diesbezüglich nicht weisungsgebunden. Der Dienstleister hat sich gegen seine Risiken mit einer Berufshaftpflichtversicherung abzusichern.
  4. Es obliegt dem Dienstleister, sein Gewerbe anzumelden, etwaige Genehmigungen einzuholen und Abgaben ans Finanzamt und Sozialversicherungsträger abzuführen, so auch falls seine Tätigkeit als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger zu qualifizieren ist. Die Parteien gehen übereinstimmend davon aus, dass der Dienstleister selbstständig tätig ist und kein Angestelltenverhältnis zu hektar9 oder zu dem Dienstleistungsempfänger besteht. Der Dienstleister hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Umstände eintreten, nach denen er als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger im Sinne des §2 Nr. 9 SGB VI (oder lokales Äquivalent) zu qualifizieren ist. Der Dienstleister hat es Dritten gegenüber zu unterlassen, den Eindruck eines Anstellungsverhältnisses zu hektar9 oder den Nutzern von hektar9 zu erwecken und ist in Zweifelsfällen gehalten, aktiv auf seine Selbstständigkeit hinzuweisen. Der Dienstleister hat hektar9 unverzüglich über Umstände zu informieren, die für seine Einstufung als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger relevant sind. Sollte es gleichwohl zu einem sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahren kommen, ist der Dienstleister verpflichtet, hektar9 durch Vorlage vorhandener und geeigneter Unterlagen die selbstständige Tätigkeit nachzuweisen und bei Beginn dieses Verfahrens dieses hektar9 unmittelbar (via E-Mail oder Telefonanruf) anzuzeigen.
  5. Während der Dienstleistungserbringung wird der Dienstleister die Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt, Geschick und dem Einsatz seiner gesamten Fähigkeiten ausüben mit dem Ziel, den Dienstleistungsempfänger vollständig zufriedenzustellen.
  6. Ist der Dienstleister nicht in der Lage, die Dienstleistung aufgrund von Krankheit oder Verletzung zu erbringen, wird er den Dienstleistungsempfänger und hektar9 über diese Tatsache unverzüglich informieren. Soweit keine Dienstleistung verrichtet wird, ist keine Gebühr zu entrichten. Eine Entrichtung bzw. Rückzahlung der bereits entrichteten Gebühren wird unter https://hektar9.de/ruecktritt/ geregelt.

§7 Sanktionen bei Vertragsverstößen, Deaktivierung und Löschung von Inhalten, Sperrung des Profils

  1. hektar9 ist unter den Voraussetzungen der Regelungen dieses §7 berechtigt,
  • Nutzer zu verwarnen;
  • Angebote von Vermietern, Dienstleistern, Miet- oder Dienstleistungsanfragen zu löschen oder vorübergehend zu deaktivieren;
  • die Nutzung der vertraglichen Leistungen für einzelne Nutzer einzuschränken, insbesondere einen Nutzer vorläufig oder endgültig von dem Zugang zu der Vertraglichen Dienstleistung auszuschließen oder
  • das Profil eines Nutzers vorläufig oder endgültig zu sperren,

wenn ein Nutzer gegen wesentliche Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gesetzliche Vorschriften verstößt, Rechte Dritter verletzt oder hektar9 ein sonstiges berechtigtes Interesse hat. Ein solches berechtigtes Interesse liegt insbesondere im Schutz der übrigen Nutzer vor betrügerischen Aktivitäten. Einzelne Angebote eines Vermieters bzw. Dienstleisters können insbesondere dann gelöscht werden, wenn

  • sie sich nicht auf eine Maschine oder Dienstleistung beziehen;
  • sie sich auf solche Maschinen beziehen, welche nicht die nach §5 genannten Anforderungen erfüllen;
  • ein Nutzer, der die Plattform unter Verstoß gegen die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzt.
  1. Miet- und Dienstleistungsanfragen können insbesondere dann gelöscht werden, wenn der Mieter, Dienstleistungsempfänger oder ein Verifizierter Nutzer die in §4 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt. hektar9 kann einen Nutzer insbesondere dann endgültig von der Nutzung der Vertraglichen Dienstleistungen und der Plattform ausschließen, wenn dieser
  • Maschinen anbietet, die die Bedingungen des §5 nicht erfüllen;
  • Dienstleistungen anbietet, die die Bedingungen des §6 nicht erfüllen;
  • die Plattform unter Verstoß gegen die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzt;
  • entgegen §3.4 falsche Daten angibt oder eine erforderliche Aktualisierung der Daten nicht vorgenommen hat;
  • vorsätzlich falsche Angaben im Übergabeprotokoll macht;
  • Maschinen außerhalb des bei Vertragsabschluss vereinbarten Einsatzes (Ort, Art des Einsatzes etc.) eingesetzt hat;
  • wiederholt negative Bewertungen im Bewertungssystem erhalten hat;
  • geschuldete Zahlungen bei Fälligkeit schuldhaft nicht oder nicht rechtzeitig leistet; dies gilt auch, wenn die zwischenzeitlich erfüllte Zahlungsverpflichtung erneut entsteht (z. B. nach einer Rückbuchung/Rücklastschrift);
  • andere Nutzer oder hektar9 schuldhaft in erheblichem Maße schädigt, insbesondere die vertraglichen Leistungen von hektar9 oder die Plattform missbraucht.
  1. Eine endgültige Sperrung ist auch dann möglich, wenn ein anderer wichtiger Grund vorliegt. Sobald ein Nutzer gesperrt wurde, ist er dauerhaft von der Nutzung der Vertraglichen Dienstleistungen von hektar9 ausgeschlossen. Ein Anspruch des Nutzers auf Wiederherstellung des gesperrten Profils besteht nicht. Der betreffende Nutzer darf sich auch nicht erneut anmelden und ein neues Profil eröffnen. Auswahl und Anwendung der in diesem §7 geregelten Maßnahmen stehen grundsätzlich im billigen Ermessen von hektar9. hektar9 wird jedoch die berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers angemessen berücksichtigen (z. B. durch vorherige Benachrichtigung des Nutzers mit angemessener Frist oder Möglichkeit zur Stellungnahme); dies gilt insbesondere bei Vorliegen von Anhaltspunkten dafür, dass der Nutzer einen Verstoß nicht zu vertreten hat. Im Falle einer vorübergehenden Deaktivierung von Angeboten eines Vermieters oder Dienstleisters, der Einschränkung des Zugangs zu einzelnen Vertraglichen Dienstleistungen oder einer Sperrung wird hektar9 den Nutzer per E-Mail über eine Wiederfreischaltung informieren.

§8 Recht zur Plattformnutzung, Schutz des geistigen Eigentums, Recht zur Nutzung von Nutzerinhalten

  1. hektar9 räumt dem Nutzer hiermit das einfache, nicht exklusive, nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Laufzeit des Nutzungsvertrages beschränkte und nicht übertragbare Recht ein, die Plattform im Rahmen der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen.
  2. Jegliche direkte oder indirekte Zuwiderhandlung gegen hektar9’s Rechte am geistigen Eigentum sind verboten. Nutzer dürfen keine Handlungen durchführen, die direkt oder indirekt gegen hektar9’s Rechte am geistigen Eigentum verstoßen oder diesen Schaden; hierzu zählen vor allem – aber nicht nur – Handlungen mittels Domänennamen, Marken oder Anzeigen (beispielsweise über GoogleAds).
  3. Jeder Nutzer räumt hektar9 hiermit ein einfaches, räumlich unbeschränktes, zeitlich auf die Laufzeit des Nutzungsvertrages beschränktes, kostenloses, unbelastetes, unterlizenzierbares Recht an allen von ihm auf der Plattform eingestellten Inhalten, insbesondere an den Maschinenbildern, Profilbildern und Profiltexten zur Nutzung, öffentlichen Zugänglichmachung und Veröffentlichung dieser Inhalte ein.
  4. hektar9 richtet ein Partnerprogramm ein, das es ermöglicht, Maschinen- und Dienstleistungsangebote, die auf hektar9 veröffentlicht sind, auf anderen Webseiten, Apps und Plattformen anzuzeigen. hektar9 kann diese Informationen insbesondere im Rahmen der Website oder der Veröffentlichung auf Kooperationswebseiten sowie zur Einbindung in Partnerprogramme verwenden. Die Daten können dabei auch im Layout der Partnerwebseiten angezeigt werden. hektar9 verpflichtet alle Betreiber von Partnerwebseiten jedoch, die Daten allenfalls temporär zur Anzeige der Webseiten zwischenzuspeichern und nicht anderweitig abzuspeichern. Sämtliche Daten werden nur im Auftrag und unter strenger Kontrolle von hektar9 in Kooperationswebseiten oder Partnerprogrammen verwendet.

§9 Laufzeit, Kündigung und sonstige Beendigung des Nutzungsvertrages

  1. Nutzer können den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen, indem sie ihr Profil in ihren Profileinstellungen löschen: Alternativ können Nutzer ihre Kündigung auch in Textform per E-Mail an support@hektar9.de erklären. Etwaig vor der Kündigung geschlossene Miet- oder Dienstleistungsverträge bleiben unberührt. Etwaige Anfragen werden im Falle einer Kündigung storniert.
  2. hektar9 kann den Nutzungsvertrag ebenfalls jederzeit kündigen. Das Recht zur Sperrung eines Profils nach §7 bleibt hiervon unberührt.
  3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Alle Beträge gegenüber hektar9 zahlbaren Beträge werden zum Zeitpunkt der Deaktivierung des Profils eines Nutzers, spätestens jedoch mit Wirksamwerden einer Kündigung fällig.

§10 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

hektar9 ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies zur Beseitigung nachträglich eingetretener Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig und dem Nutzer nicht unzumutbar ist. Über eine Änderung oder Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hektar9 den Nutzer mit angemessener Frist im Voraus unter Mitteilung des Inhaltes der geänderten oder neuen Regelungen per E-Mail informieren. Die geänderten oder neuen Regelungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Nutzer sie per Bestätigung auf der hektar9 Webseite oder einer weiteren hektar9-Plattform akzeptiert oder nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der über die Änderungen oder Ergänzungen informierenden E-Mail einer Einbeziehung der geänderten oder neuen Regelungen in das Vertragsverhältnis gegenüber hektar9 in Textform (per E-Mail oder Webformular) widerspricht. Soweit ein Nutzer der Geltung der geänderten oder neuen Regelungen nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der über die Änderungen oder Ergänzungen informierenden E-Mail widerspricht, so gelten im Verhältnis zu ihm die geänderten oder neuen Regelungen als angenommen. hektar9 wird den Nutzer in der E-Mail, die über die Änderung oder Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert und die geänderten oder neuen Regelungen enthält, auf die Bedeutung dieser Vierwochenfrist in geeigneter Form gesondert hinweisen.

§11 Haftung von hektar9

  1. Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieses §11 ist die Haftung von hektar9, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle des Schuldnerverzugs von hektar9 oder der von hektar9 zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) haftet hektar9 jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Nutzer regelmäßig vertrauen dürfen.
  2. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von hektar9, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Die in den vorstehenden §11.1 und §11.2 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die in §11.2 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Falle eines Schuldnerverzugs von hektar9 nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß §288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.
  4. Die Haftung von hektar9 aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen, insbesondere bei Vorsatz sowie nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

§12 Verfügbarkeit

  1. hektar9 bietet die Plattform unter Vorbehalt der Verfügbarkeit an. hektar9 bemüht sich, die Plattform stets zugänglich zu halten. Durch Wartungsarbeiten, Weiterentwicklung oder Störungen können die Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt oder zeitweise unterbrochen werden.
  2. hektar9 ist berechtigt, die Nutzung der vertraglichen Leistungen, der Plattform oder einzelner Funktionen der Plattform, aus technischen Gründen anzupassen, soweit dies dem Nutzer zumutbar ist.
  3. hektar9 ist berechtigt, die Nutzung der vertraglichen Dienstleistungen, der Plattform oder einzelner Funktionen der Plattform anzupassen, soweit dies aus Gründen des möglichen Versicherungsschutzes oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich ist.
  4. Das Angebot einer Versicherung durch hektar9 für Maschinen ist nicht verpflichtend.

§13 Bewertungssystem

  1. Zur Stärkung des Nutzervertrauens und um Störer frühzeitig auszumachen, richtet hektar9 ein Bewertungssystem ein. Die Bewertungen werden von hektar9 zunächst nicht überprüft und können unzutreffend oder irreführend sein.
  2. Wird ein Mietvertrag geschlossen und wenigstens teilweise durchgeführt, so haben Mieter und Vermieter Gelegenheit, sich nach Beendigung der Überlassung gegenseitig zu bewerten.
  3. Die Nutzer sind verpflichtet, in den abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Die von den Nutzern abgegebenen Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten.
  4. Zwecks unabhängiger Bewertungen kann hektar9 die Veröffentlichung der abgegebenen Bewertungen zurückhalten, bis Mieter und Vermieter beide ihre Bewertungen abgegeben haben.

§14 Sonstige Bestimmungen

  1. Das Vertragsverhältnis zwischen hektar9 und den Nutzern sowie alle sich daraus ergebenden oder damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Soweit Nutzer, die Verbraucher im Sinne des §13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind, keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat haben oder ihren festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ins Ausland verlegen oder soweit ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung zu hektar9 der Sitz von hektar9, soweit nicht ein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand besteht. Gegenüber Nutzern, die entweder Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung zu hektar9 der Sitz von hektar9, soweit nicht ein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand besteht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  3. hektar9 weist den Nutzer hiermit auf die Online-Streitbeilegungs-(OS)-Plattform der Europäischen Kommission hin; diese ist unter folgendem Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
  4. hektar9 ist weder für die Inhalte dieser Plattform, noch für die Möglichkeit der Durchführung des Beschwerdeverfahrens über diese Seite verantwortlich.
  5. hektar9 ist berechtigt, über alle Ansprüche, Rechte und Verpflichtungen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verfügen und sie auf Dritte zu übertragen (insbesondere im Wege der Abtretung, Verpfändung). Hierüber wird hektar9 den Nutzer informieren. Der Nutzer stimmt bereits jetzt zu, im Falle einer solchen Verfügung zu kooperieren und dass der Dritte alle Rechte aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Nutzer ausüben darf.

§15 Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass eine in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Klausel ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden sollte, bleiben die anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt. hektar9 wird die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, welche den Rechtsfolgen der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung unter Berücksichtigung deren Sinn und Zwecks am nächsten kommt.

Teil II. Besondere Bedingungen für die Nutzung der Plattform

§16 Vermittlung, Abschluss und Widerruf von Miet- und Dienstleistungsverträgen

  1. hektar9 bietet Nutzern die Möglichkeit, anderen Nutzern auf der Plattform Maschinen zur zeitweisen Nutzung anzubieten und gegen Entgelt zu überlassen. Selbiges gilt für das Angebot von Dienstleistungen aus dem landwirtschaftlichen Bereich. Für die Buchung, Überlassung und Miete von Maschinen und Vermittlung von Dienstleistungen gelten neben den im Teil I dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten allgemeinen Bestimmungen die nachfolgenden besonderen Bestimmungen dieses Teils II, soweit nicht abweichend in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.
  2. hektar9 bietet selbst keine Dienstleistungen oder Maschinen zur Nutzung an, sondern stellt lediglich die Plattform bereit, die es Nutzern erlaubt, Maschinen zu mieten, zu vermieten, Dienstleistungen anzubieten oder zu beziehen; insoweit stellt hektar9 die technische Infrastruktur zur Vermittlung von Mietverträgen über Maschinen zwischen Mietern und Vermietern bzw. Dienstleistungsverträgen zwischen Dienstleistern und Dienstleistungsempfängern zur Verfügung. hektar9 wird nicht Partei der Verträge und ist auch nicht in der Überlassung der Maschinen oder der Dienstleistungen selbst involviert, sondern vermittelt diese lediglich.
  3. hektar9 ist berechtigt, die Nutzung der Plattform oder einzelner Funktionen sowie die Vermittlung von Maschinen und Dienstleistungen an weitere, den Nutzern mit angemessener Frist im Voraus mitgeteilte Voraussetzungen zu knüpfen, soweit dies aus Gründen eines möglichen Versicherungsschutzes oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich ist.
  4. Der Abschluss eines auf der Plattform vermittelten Vertrags und des gleichermaßen stillschweigend geschlossenen Vermittlungsvertrag vollzieht sich wie folgt:
    1. Zunächst kann ein Mieter einem Vermieter bzw. ein Dienstleistungsempfänger einem Dienstleister eine Anfrage auf der Plattform senden. Der Mieter bzw. Dienstleistungsempfänger kann auch mehrere Anfragen gleichzeitig senden; die Anzahl an Anfragen je Nutzer ist jedoch beschränkt.
    2. Der jeweilige Vermieter bzw. Dienstleister wird mit einer E-Mail oder in einem anderen  Messenger-Dienst über die Anfrage informiert. Der Vermieter bzw. Dienstleister kann eine Anfrage durch Bestätigung auf der Plattform annehmen. Mit Zugang der Annahme bei dem Mieter bzw. Dienstleister wird zwischen dem Vermieter und Mieter ein Mietvertrag bzw. Dienstleister und Dienstleistungsempfänger ein Dienstleistungsvertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen. hektar9 ist nicht Partei des Vertrags, sondern stellt den Nutzern mit der Plattform lediglich die technische Infrastruktur zur Vermittlung und dem Abschluss von Verträgen zur Verfügung.
  1. Hinsichtlich des im Rahmen einer Maschinen- oder Dienstleistungsbuchung zwischen dem Nutzer und hektar9 geschlossenen Vermittlungsvertrags steht dem Nutzer ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der §§312g, 355, 356 BGB zu. Nutzer beachten die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügte Widerrufsbelehrung. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn hektar9 die Vertragliche Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Nutzer dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch hektar9 verliert.

§17 Inhalt von Verträgen

  1. Für die zwischen einem Vermieter und Mieter bzw. Dienstleister und Dienstleistungsempfänger über die Plattform abgeschlossenen Verträgen gelten ergänzend zu den sonstigen Vereinbarungen der Parteien die nachfolgenden Regelungen, welche Voraussetzung für die Nutzung der vertraglichen Dienstleistungen von hektar9 sowie der Plattform sind und von denen die Parteien daher nicht abweichen dürfen.
  2. Mieter bzw. andere Maschinenführer dürfen die Maschine nicht führen (i) unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol oder (ii) unter dem Einfluss von Medikamenten oder bei körperlichen oder geistigen Beschränkungen, Behinderungen oder Krankheiten, soweit dies zu einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit führen kann.
  3. Der Mieter stellt sicher, dass die Maschine ausschließlich im Einklang mit den auf der Plattform unter https://hektar9.de/verhaltensvorschriften/ bereitgestellten Verhaltensvorschriften benutzt wird.
  4. Der Mieter darf die Maschine nur von sich und den Beschäftigten seines Betriebes führen lassen. Der Mieter trägt die Verantwortung für die weiteren Maschinenführer.
  5. Bevor der Vermieter die Maschine dem Mieter nach Maßgabe des Mietvertrags persönlich übergibt, müssen der Vermieter und der Mieter alle Daten korrekt und vollständig in das Übergabeprotokoll ausfüllen und diese unterschreiben oder elektronisch über die Plattform bestätigen. Das Übergabeprotokoll ist Teil des Mietvertrags. Der Mieter und der Vermieter müssen dabei vollständig und wahrheitsgemäß alle in dem Übergabeprotokoll abgefragten Angaben machen und sich ordnungsgemäß über die Plattform ein- und ausloggen. Insbesondere muss der Vermieter in das Übergabeprotokoll wahrheitsgemäße und vollständige Angaben hinsichtlich etwaiger Mängel oder Schäden an der Maschine machen.
  6. Bei der persönlichen Übergabe hat der Vermieter zu vermeiden, dass der Mieter die Maschine entgegen nimmt oder benutzt, wenn oder bei begründeter Annahme, dass:
    1. die in §4 genannten Anforderungen nicht erfüllt sind;
    2. der Mieter bzw. Maschinenführer offensichtlich oder mutmaßlich nicht in der physischen oder psychischen Verfassung sind, die Maschine zu führen;
    3. der Mieter bzw. Maschinenführer nicht über die für das Führen der Maschine erforderliche und gültige Fahrerlaubnis verfügt (falls die Maschine auf öffentlichen Fahrbahnen eingesetzt wird) oder andere Zulassungen zum Führen der Maschine nicht hat oder keinen Ausweis, Reisepass oder vergleichbaren Identitätsnachweis vorlegen kann, um sich damit auszuweisen;
    4. der Mieter bzw. Maschinenführer keine Mietvertragsbestätigung mit der richtigen Buchungsnummer vorzeigen kann bzw. übermittelt hat;
    5. der Mieter bzw. Maschinenführer sich weigert, auf der Plattform oder in dem Übergabeprotokoll wahrheitsgemäße und vollständigen Angaben zu machen oder sich in der hektar9-Anwendung anzumelden.
  7. Eine kontaktlose Übergabe darf durch den Vermieter nur insofern zugelassen werden, sofern durch hektar9 oder einem KYC Anbieter folgende Kriterien geprüft wurden und dadurch der Nutzer im Zeitpunkt der Mietanfrage verifiziert ist:
    1. die in §4 genannten Anforderungen erfüllt sind;
    2. der Mieter bzw. Maschinenführer über die für das Führen der Maschine erforderliche und gültige Fahrerlaubnis verfügt (falls die Maschine auf öffentlichen Fahrbahnen eingesetzt wird) oder andere Zulassungen zum Führen der Maschine hat oder einen Ausweis, Reisepass oder vergleichbaren Identitätsnachweis vorlegen kann, um sich damit auszuweisen; Zudem hat der Vermieter bei der kontaktlosen Übergabe zu vermeiden, dass der Mieter die Maschine übernimmt oder benutzt, wenn oder bei begründeter Annahme, dass:
    3. der Mieter bzw. Maschinenführer keine Mietvertragsbestätigung mit der richtigen Buchungsnummer übermittelt hat;
    4. der Mieter bzw. Maschinenführer sich weigert, auf der Plattform oder in dem Übergabeprotokoll wahrheitsgemäße und vollständigen Angaben zu machen oder sich in der hektar9-Anwendung anzumelden.
  8. In den o. g. Fällen kann der Vermieter den Mietvertrag außerordentlich kündigen.
  9. Der Mieter darf die Maschine nicht entgegennehmen, wenn
    1. für ihn erkennbar die in §4 und §5 genannten Anforderungen nicht erfüllt sind;
    2. der Vermieter über die Plattform in der hektar9-Anwendung oder in dem Übergabeprotokoll offensichtlich falsche oder unvollständige Angaben zu etwaigen Mängeln oder Schäden an der Maschine macht;
    3. sich der Vermieter weigert, weitere Angaben ordnungsgemäß und vollständig über die hektar9-Anwendung und/oder dem Übergabeprotokoll zu machen und/oder sich in der hektar9-Anwendung anzumelden.In den o. g. Fällen kann der Mieter den Mietvertrag außerordentlich kündigen; die bereits gezahlte Mietgebühr wird in diesem Fall zurückerstattet.
  10. Der Mieter hat bei der Rückgabe sicherzustellen, dass
  11. die Maschine an dem im Mietvertrag vereinbarten Datum, Zeitpunkt und Ort zurückgegeben wird;
  12. sich in der Maschine kein persönliches Eigentum von ihm, einem etwaigen Maschinenführer oder den von ihm beförderten Fahrgästen mehr befindet;
  13. alle mit der Maschine ggf. übergebenen Schlüssel, Fahrzeugpapiere und sonstige Dokumente sowie (Ersatz-) Materialien und Hilfsmittel (z. B. alle weiteren Materialien, die zusammen mit der Maschine ggf. übergeben wurden oder zum Zeitpunkt der Maschinenübergabe an den Mieter in der Maschine vorhanden waren) zurückzugeben werden;
  14. die Maschine denselben Tankstand wie zum Zeitpunkt der Maschinenübergabe hat, es sei denn, der Mieter und der Vermieter haben etwas anderes vereinbart und im Übergabeprotokoll festgehalten;
  15. Die Maschine muss sich bei der Rückgabe – mit Ausnahme der durch die vertragsgemäße Nutzung eingetretenen Verschlechterung – in demselben Zustand wie bei ihrer Übergabe befinden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart und im Übergabeprotokoll festgelegt. Soweit erforderlich sind Betriebs- und Schmierstoffe wieder aufzufüllen.
  16. Der Mieter kommt vollständig für alle schuldhaft verursachten Schäden auf, die dem Vermieter, hektar9 oder Dritten dadurch entstehen, dass der Mieter seine Pflichten verletzt.
  17. Der Mieter und der Vermieter haben nach Ablauf des Mietzeitraums im Übergabeprotokoll (entweder in ausgedruckter Form oder möglichst in elektronischer Form über die Plattform) eventuelle Schäden an der Maschine festzuhalten; außerdem müssen sie den Kilometerstand und ggf. den Tankstand der Maschine angeben. Der Mieter und der Vermieter müssen gemeinsam das Übergabeprotokoll unterschreiben bzw. elektronisch bestätigen. Wenn eine der beiden Parteien die gemeinsame Unterschrift oder Bestätigung des Übergabeprotokolls verweigert, sind beide Parteien verpflichtet, jeweils ein eigenes Übergabeprotokoll auszufüllen und die darin gemachten Angaben nachzuweisen (beispielsweise anhand von Fotos).
  18. Der Mieter und der Vermieter sind dafür verantwortlich, dass sie sich auf der Plattform ordnungsgemäß und rechtzeitig an- und abmelden sowie dass das Übergabeprotokoll ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllt, überprüft und abgeschlossen wird. Das Übergabeprotokoll bildet einen integralen Teil des Mietvertrags; der Mieter und der Vermieter können es nach der Bestätigung herunterladen. Soweit sich die Nutzer nicht ordnungsgemäß an- und abmelden oder das Übergabeprotokolls nicht korrekt oder vollständig ausgefüllt und unterzeichnet oder elektronisch bestätigt wird, kann dies den ggf. vorhandenen Versicherungsschutz beeinträchtigen.
  19. Für Verträge über Dienstleistungen gelten die Vereinbarung gemäß der gesonderten Vereinbarung zwischen Dienstleister und Dienstleistungsempfänger. Der Dienstleister ist verantwortlich für die Erfüllung seiner im Dienstleistungsvertrag festgehaltenen Verpflichtungen. Der Dienstleistungsempfänger trägt dazu bei, dass der Dienstleister seine Pflichten erfüllen kann (z. B. Zugang zum Diensterfüllungsort etc.).
  20. Trotz verschiedenartiger Sicherheitsvorkehrungen und Nutzerverifizierungen durch hektar9 oder einen KYC Anbieter ist es nicht ausgeschlossen, dass in einem Nutzerkonto falsche Kontaktdaten hinterlegt wurden. Jeder Nutzer hat sich deshalb selbst von der Identität seines Vertragspartners zu überzeugen, insbesondere nach Maßgabe der Vorgaben.
  21. Unabhängig davon haben die Vertragspartner bei persönlicher Übergabe jeweils die Daten anhand von Originaldokumenten zu prüfen.
  22. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    §18 Laufzeit und Beendigung/Kündigung des Miet- bzw. Dienstleistungsvertrags

    1. Nutzer haben nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen die Möglichkeit, sich von einem Mietvertrag zu lösen. In Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Rücktritts und der den Rücktritt aussprechenden Person werden der Mietpreis und die Betreiberprovision ganz oder teilweise erstattet. Fristen und Gebühren werden unter https://hektar9.de/ruecktritt/ geregelt.
    2. Der Vertrag wird über die Dauer des Miet- bzw. Dienstleistungszeitraums geschlossen; er endet mit Ablauf des Vertragszeitraums.
    3. Ungeachtet dessen führt eine vorzeitige Rückgabe der Maschine vor dem vereinbarten Zeitpunkt nicht zur Beendigung des Mietvertrags und berechtigt den Mieter nicht zu einer vollen oder teilweisen Erstattung des gezahlten Mietpreises oder der Betreiberprovision. Das Recht des Mieters, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Mietvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.
    4. Eine unvollständige Erbringung der Dienstleistung berechtigt den Dienstleistungsempfänger  zu einer teilweisen (Rück-) Erstattung des gezahlten Preises. Die Betreiberprovision fällt dennoch voll an. Das Recht des Mieters nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Dienstleistungsvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.
    5. Der Miet- oder Dienstleistungsvertrag kann bis zum Ende des beabsichtigten Vertragszeitraums von den Vertragsparteien einvernehmlich verlängert werden. Für die Verlängerung des Vertragszeitraums gelten die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Wenn der Antrag auf Verlängerung des Vertrags vom Vermieter bzw. Dienstleisters nicht akzeptiert oder die (zusätzliche) Gebühr vom Mieter bzw. Dienstleistungsempfängers nicht gezahlt wird, gelten die im Vertrag genannten Daten des ursprünglichen Vertragszeitraums. Der Mieter hat die Maschine spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurückzugeben.

    §19 Versicherungsschutz und Selbstbeteiligung bei der Maschinenmiete

    1. hektar9 beabsichtigt die Versicherung der über die Plattform vermieteten Maschinen. Sollte ein solcher Versicherungsschutz in Kraft treten, wird dieser in Einklang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Einklang gebracht und    nach Maßgabe von separat Regelungen unter (https://hektar9.de/versicherungsschutz/) angefügt.

    §20 Entgelte und Gebühren

    1. hektar9 erhebt für die Registrierung auf der Plattform und das Einstellen von Maschinen- und Dienstleistungsangeboten und Anfragen auf der Plattform kein Entgelt.
    2. Für die Leistungen im Zusammenhang mit der Vermittlung, dem Abschluss und der Durchführung von Mietverträgen zwischen Vermietern und Mietern erhebt hektar9 vom Mieter die Betreiberprovision. Daneben kann hektar9 Zusatzgebühren verlangen. Soweit Zusatzgebühren anfallen, wird der Mieter hierüber vor Abschluss des Mietvertrags auf der Plattform informiert.
    3. Für die Leistungen im Zusammenhang mit der Vermittlung, dem Abschluss und der Durchführung von Dienstleistungen erhebt hektar9 vom Dienstleistungsempfänger die Betreiberprovision. Daneben kann hektar9 Zusatzgebühren verlangen. Soweit Zusatzgebühren anfallen, wird der Dienstleistungsempfänger hierüber vor Abschluss des Dienstleistungsvertrags auf der Plattform informiert.
    4. Die Höhe der Betreiberprovision sowie etwaiger Zusatzgebühren und ggf. ein Zahlungsplan bei monatlicher Ratenzahlung, werden vor Abschluss eines Vertrags auf der Plattform angezeigt und richten sich nach der Preisliste, die gelegentlich angepasst wird (https://hektar9.de/preisliste/).
    5. Der Anspruch von hektar9 auf die Betreiberprovision und etwaiger Zusatzgebühren entsteht spätestens jeweils mit Abschluss eines über die Plattform vermittelten Vertrags. Der Betrag ist sofort, spätestens jedoch vor Beginn des jeweiligen Vertragszeitraums zur Zahlung fällig. Bei Langzeitmieten kann der Betrag gemäß Zahlungsplan auch während oder nach dem Vertragszeitraum zur Zahlung fällig werden. Dies kann ggf. auch auf den Kilometerentgelte entfallenden Teil der Betreiberprovision, der zusammen mit den Kilometerentgelten nach §20 zur Zahlung fällig wird, gelten. Die Zahlungen haben unter Verwendung einer der auf der Plattform angebotenen Zahlungsmethoden zu erfolgen.
    6. Alle auf der Plattform angezeigten Entgelte und Gebühren von hektar9 verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
    7. hektar9 ist berechtigt, Entgelte und Gebühren jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, die Preise sind immer auf unserer Preisliste veröffentlicht, die gelegentlich angepasst wird (https://hektar9.de/preisliste/).
    8. Für die Nutzung von Maschinen hat der Mieter den vertraglich vereinbarten Mietpreis (inkl. der Betreiberprovision) zu zahlen. Der Vermieter hat Anspruch auf die mit dem Mieter vertraglich vereinbarte Mietgebühr. Die Höhe der Mietgebühr wird vom Vermieter festgelegt. Der Anspruch eines Vermieters auf die Mietgebühr entsteht mit Abschluss des auf der Plattform vermittelten Mietvertrags über eine auf der Plattform registrierte Maschine des Vermieters. Die Gebühren werden durch hektar9 erhoben und eingezogen. Die Mietgebühr (durch hektar9 eingezogene Gebühr abzüglich Betreiberprovision) wird am 15. des nachfolgenden Monats des letzten Tages des Vertragszeitraumes zur Zahlung an den Vermieter fällig.
    9. Daneben hat der Mieter dem Vermieter eine von ihm über die Plattform gemietete Maschine ggf. Kilometerentgelte zu zahlen. Die Kilometerentgelte beinhalten ggf. so genannte „Freikilometer“ (d. h. die Anzahl der im Mietzeitraum gefahrenen Kilometer, die nicht vom Mieter zu vergüten sind), die vom Vermieter vor Abschluss eines Mietvertrags festgelegt werden. Nach Ablauf des Mietzeitraums ist die Anzahl der die Freikilometer übersteigenden, zusätzlich gefahrenen Kilometer vom Mieter und Vermieter festzustellen sowie zu bestätigen. Die Kilometerentgelte und die darauf entfallende Betreiberprovision sind innerhalb von fünf (5) Tagen nach der Bestätigung zur Zahlung fällig. Die Zahlung muss mittels einer auf der Plattform angebotenen Zahlungsmethoden erfolgen. Die Kilometerentgelte finden sich auf der Preisliste unter https://hektar9.de/preisliste/.
    10. Für die Nutzung von Dienstleistungen hat der Dienstleistungsempfänger den vertraglich vereinbarten Preis (inkl. Betreiberprovision) zu zahlen. Der Dienstleister hat Anspruch auf die mit dem Dienstleistungsempfänger vertraglich vereinbarte Dienstleistungsgebühr. Die Höhe der Dienstleistungsgebühr wird vom Dienstleister festgelegt. Der Anspruch eines Dienstleisters auf die Dienstleistungsgebühr entsteht mit Abschluss des auf der Plattform vermittelten Dienstleistungsvertrags über eine auf der Plattform registrierte Dienstleistung. Die Gebühren werden durch hektar9 erhoben und eingezogen. Die Gebühr (durch hektar9 eingezogene Gebühr abzüglich Betreiberprovision) wird am 15. des nachfolgenden Monats des letzten Tages des Vertragszeitraumes zur Zahlung an den Vermieter fällig.

    §21 Aufwendungsersatz, Erstattung von Entgelten

    1. hektar9 steht gegenüber dem Vermieter, Mieter, Dienstleister oder Dienstleistungsempfänger ein Anspruch auf Ersatz der tatsächlichen Aufwendungen zu, soweit dieser sein gesetzliches Widerrufsrecht ausübt. Klarstellend gilt, dass hektar9 Anspruch auf die Betreiberprovision hat, soweit der Mieter oder Vermieter bzw. Dienstleister oder Dienstleistungsempfänger nach Abschluss des Vertrags auf der Plattform vom Vertrag zurücktreten, ihn annullieren, aufheben, oder anderweitig beendet.
    2. Der Aufwendungsersatz wird bei der Rückzahlung von bereits geleisteten Beträgen an den Mieter bzw. Dienstleister in Abzug gebracht.

    §22  Pauschalierter Schadensersatz bei Maschinenmiete

    Der Mieter verpflichtet sich gegenüber hektar9 und – im Sinne eines Vertrags zugunsten Dritter (§ 328 Abs. 1 BGB) – gegenüber den Vermietern der Maschine der von ihm über die Plattform gemieteten Maschinen für den Fall einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Vertrag zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes. Die Höhe der jeweiligen Pauschale bestimmt sich nach der unter https://hektar9.de/schadenersatz/ abrufbaren Liste. Dies gilt nicht, wenn der Mieter nachweisen kann, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die jeweils einschlägige Pauschale ist.

    §23 Zahlungsbedingungen

    1. Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich unter Verwendung einer auf der Plattform angebotenen Zahlungsmethoden vorzunehmen.
    2. Alle Zahlungen werden in Zusammenarbeit mit einem Zahlungsdienstleister abgewickelt. Der Zahlungsdienstleister ist berechtigt, bei der Weiterleitung der vom Mieter geleisteten Zahlung an den Vermieter die von hektar9 erhobenen Entgelte und Provisionen (gemäß Preisliste auf https://hektar9.de/preisliste/) einzubehalten und bei Fälligkeit an hektar9 abzuführen.
    3. Alle Auszahlungen können gesetzlichen Voraussetzungen unterliegen (z. B. durch die BaFin). Die Vermieter und Dienstleister sind verpflichtet, hektar9 alle notwendigen Unterlagen und Dokumente zur Prüfung der Auszahlung zukommen zu lassen.  Vermieter und Dienstleister wissen, dass es bei verspäteter Dokumentbereitstellung oder Unklarheiten zu Verzögerungen der Auszahlung kommen kann.
    4. hektar9 ist berechtigt, Zahlungsansprüche des Vermieters oder Dienstleisters im Zusammenhang mit einem über die Plattform geschlossenen Miet- oder Dienstleistungsvertrages mit schuldbefreiender Wirkung für den Mieter oder Dienstleister Zug-um-Zug gegen Abtretung des entsprechenden Anspruchs gegen den Mieter zu befriedigen. In diesem Fall ist hektar9 berechtigt, abgetretene Zahlungsansprüche im eigenen Namen und für eigene Rechnung gegenüber dem Mieter geltend zu machen.
    5. Der Vermieter oder Dienstleister hat sicherzustellen, dass in seinem Nutzerkonto auf der Plattform seine richtigen und vollständigen Bank- bzw. Zahlungsdaten (insbesondere richtige IBAN oder Kreditkartennummer) hinterlegt sind. Insbesondere hat der Vermieter bzw. Dienstleister bei Veränderungen oder Unrichtigkeiten der im Nutzerkonto hinterlegten Bankdaten unverzüglich eine Aktualisierung oder Korrektur vorzunehmen. Eine Korrektur oder Aktualisierung der Daten kann im Nutzerkonto auf der Plattform vorgenommen werden.

    Sollten Nutzer Fragen haben, so können diese hektar9 kontaktieren unter

     

    Adresse                                                          Kontaktdaten

    Agreenery GmbH                                       Tel: +49 89 277 827 237
    Am Sportplatz 1                                          Fax: +49 89 277 827 239
    82041 Oberhaching                                   E-Mail: support@hektar9.de

    Widerrufsbelehrung

    Widerrufsrecht

    Nutzer haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage des Vertragsschlusses.

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Nutzer uns (Agreenery GmbH, Am Sportplatz 1, 82041 Oberhaching, support@hektar9.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Nutzer können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Nutzer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs

    Wenn Nutzer diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Nutzer eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Nutzer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    Haben Nutzer verlangt, dass die Vertraglichen Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Nutzer uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis erbrachten Vertraglichen Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Vertraglichen Dienstleistungen entspricht.

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