Verhalten bei entstandenen Schäden an der Maschine

Mieter oder Vermieter können bei einer Miete entstanden Schäden die hektar9-Versicherung in Anspruch nehmen.

Wir zeigen hier auf, wie sich Mieter und Vermieter verhalten sollten um einen Schaden abzuwenden bzw. einen Schaden zu regulieren. 

Bei Fragen dazu kannst Du Dich jederzeit an unseren Kundensupport wenden unter support@hektar9.de.

Unsere Plattform ist darauf angewiesen, dass die Vermietung von Maschinen reibungslos funktioniert und sowohl Vermieter als auch Mieter gerne und ohne Mehraufwand Maschinen (ver-) leihen. Ein sorgsamer Umgang mit den Maschinen ist Voraussetzung für die Nutzung von hektar9. Falls es aber doch zu Schäden während der Miete kommen sollte, möchten wir Dir hier darstellen, wie sich Mieter und Vermieter in dem Falle verhalten sollten. Wir bitten Mieter und Vermieter alles daran zu setzen, dass es nicht zu Schäden kommt.

hektar9 bietet für jede Maschinenvermietung eine Versicherung an, die mit der Buchung und Bezahlung der Miete automatisch Bestandteil der Vermietung ist. Der Versicherungsbeitrag ist mit der Maschinenmiete abgegolten, es muss keine weitere Prämie dafür entrichtet werden. Details zur Versicherung  und dem damit verbundenen Versicherungsschutz finden sich unter http://hektar9.de/versicherungsschutz.

Der Mieter stellt eine Beschädigung der Maschine fest, die vom Mieter selbst verursacht wurde.

Wenn der Mieter einen Schaden identifiziert, den er selbst verursacht hat, so ist der Vermieter zu kontaktieren und vom Mieter ein Schadenprotokoll auszufüllen. Das Schadenprotokoll befindet sich auf der hektar9-Plattform unter Buchungen. Die Versicherung von hektar9 wird die Regulierung des Schadens unter den genannten Bedingungen übernehmen (siehe http://hektar9.de/versicherungsschutz).    

Der Mieter stellt eine Beschädigung der Maschine nach Übergabe fest, die nicht von ihm selbst verursacht wurde und nicht im Übergabeprotokoll verzeichnet wurde.

Der Mieter wird gebeten, das Übergabeprotokoll gewissenhaft auszufüllen und nur zu unterzeichnen, wenn alle Schäden dokumentiert sind. Wenn der Mieter doch einmal nachträglich einen Schaden nach der Übergabe feststellt, der im Übergabeprotokoll nicht dokumentiert war, so ist ein bestehender Schaden durch den Vermieter nicht mehr sicher nachzuweisen. Wir empfehlen, mit dem Vermieter in Kontakt zu treten und den Schaden in beidseitigem Einvernehmen zu dokumentieren.   

Der Vermieter stellt eine Beschädigung der Maschine nach Rückgabe die nicht im Übergabeprotokoll dokumentiert wurde, fest.

Der Vermieter wird gebeten, das Rückgabeprotokoll gewissenhaft auszufüllen. Wenn Vermieter doch einmal nachträglich einen Schaden nach der Rückgabe feststellen, der im Rückgabeprotokoll nicht dokumentiert war, so ist ein Schaden durch den Mieter nicht mehr sicher nachzuweisen. Wir empfehlen, mit dem Mieter in Kontakt zu treten und den Fall direkt zu regulieren.  

Der Vermieter stellt eine Beschädigung der Maschine bei der Rückgabe fest.

Wenn Vermieter und Mieter einen Schaden bei der Rückgabe identifizieren, der im Übergabeprotokoll nicht dokumentiert war, so ist ein Schaden durch den Mieter anzunehmen und ein Schadenprotokoll, auf der hektar9-Plattform unter Buchungen, auszufüllen. Die Versicherung von hektar9 wird die Regulierung des Schadens unter den genannten Bedingungen übernehmen (siehe http://hektar9.de/versicherungsschutz) .   

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